Die Pflegebedürftigkeit ist ein Thema, das viele Menschen in Deutschland direkt oder indirekt betrifft. Mit zunehmendem Alter oder nach einer schweren Krankheit kann es vorkommen, dass wir oder unsere Angehörigen auf Unterstützung angewiesen sind, um den Alltag zu bewältigen.
Der Gedanke daran kann beängstigend wirken, doch es gibt zahlreiche Hilfsangebote, die Sicherheit und Entlastung bieten. In diesem Artikel klären wir, wie Pflegebedürftige und ihre Familien in Deutschland die beste Unterstützung erhalten können und was es mit den verschiedenen Pflegegraden auf sich hat.
Pflegebedürftigkeit: Was bedeutet das?
Pflegebedürftigkeit tritt ein, wenn eine Person aufgrund von körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist, ihren Alltag allein zu meistern.
Dies betrifft nicht nur ältere Menschen, sondern kann auch jüngere nach einem Unfall oder einer Krankheit treffen.
In einer solchen Situation ist es beruhigend zu wissen, dass es Unterstützung gibt – sowohl durch die Pflegeversicherung als auch durch verschiedene Organisationen und Dienstleister.
Die Pflegegrade: Grundlage der Unterstützung
Ein zentrales Element der Unterstützung in Deutschland sind die Pflegegrade. Sie bestimmen, in welchem Ausmaß eine Person Pflege benötigt und welche Leistungen ihr zustehen.
Seit 2017 ersetzt die Einteilung in fünf Pflegegrade die früheren Pflegestufen. Sie berücksichtigen nicht nur körperliche Einschränkungen, sondern auch geistige und psychische Beeinträchtigungen.
Die Pflegegrade gliedern sich wie folgt:
Pflegegrad 1:
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2:
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 3:
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 4:
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 5:
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Schauen wir uns an, was das im Detail bedeutet und welche Leistungen mit den einzelnen Pflegegraden verbunden sind.
Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Beispiel: Frau Müller, 75, lebt allein, hat aber Probleme, lange Strecken zu gehen oder größere Haushaltsaufgaben zu bewältigen. Sie benötigt Hilfe beim Einkaufen und im Haushalt, ansonsten kommt sie noch gut zurecht.
Unterstützung: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten Zugang zu Entlastungsleistungen, Pflegeberatung und Zuschüssen zur Wohnraumanpassung, z.B. für Haltegriffe im Bad oder kleine Umbauten.
Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Beispiel: Herr Schmidt, 82, leidet unter leichter Demenz und braucht regelmäßig Unterstützung bei der Körperpflege sowie beim Anziehen. Für Einkäufe und den Haushalt benötigt er Hilfe von Angehörigen.
Unterstützung: Herr Schmidt erhält entweder monatliches Pflegegeld, wenn Angehörige die Pflege übernehmen, oder Pflegesachleistungen, wenn ein Pflegedienst ihn unterstützt. Außerdem stehen ihm Hilfsmittel wie ein Duschstuhl oder ein Hausnotrufsystem zur Verfügung.
Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Beispiel: Frau Weber, 78, hat nach einem Schlaganfall starke motorische Einschränkungen. Sie benötigt Unterstützung beim Aufstehen, Waschen und Essen und ist auf regelmäßige Hilfe bei fast allen alltäglichen Aktivitäten angewiesen.
Unterstützung: Neben dem Pflegegeld für pflegende Angehörige oder Pflegesachleistungen für einen Pflegedienst erhält Frau Weber Zugang zu Hilfsmitteln wie einem Pflegebett oder einem Rollstuhl. Auch Kurzzeitpflege oder Tagespflege kann in Anspruch genommen werden, um die Angehörigen zu entlasten.
Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Beispiel: Herr Meier, 85, leidet an fortgeschrittener Parkinson-Krankheit und kann sich kaum noch selbstständig bewegen. Er benötigt umfassende Hilfe bei der Körperpflege, beim Essen und der Mobilität. Seine geistigen Fähigkeiten sind durch die Krankheit ebenfalls stark beeinträchtigt.
Unterstützung: Herr Meier erhält umfassende Pflegeleistungen, sei es durch einen Pflegedienst oder durch Pflegegeld für Angehörige. Zudem kann er auf Hilfsmittel wie ein Pflegebett oder einen Treppenlift zurückgreifen und je nach Bedarf eine Tagespflegeeinrichtung besuchen.
Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Beispiel: Frau Schulze, 90, ist nach einem Unfall vollständig bettlägerig und braucht rund um die Uhr Pflege. Sie kann sich nicht mehr bewegen und ist geistig stark eingeschränkt.
Unterstützung: Menschen im Pflegegrad 5 erhalten die höchste Stufe der Unterstützung. Frau Schulze kann in einem Pflegeheim betreut werden oder durch einen intensiven ambulanten Pflegedienst zuhause gepflegt werden. Auch alle notwendigen Hilfsmittel wie Lifter oder Spezialbetten stehen ihr zur Verfügung.
Wie wird der Pflegegrad festgestellt?
Um Leistungen zu erhalten, muss ein Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragt werden. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) überprüft dann den Gesundheitszustand und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person.
Dabei wird unter anderem geprüft, wie mobil die Person ist, wie gut sie sich selbst versorgen kann und inwieweit sie geistig eingeschränkt ist. Anhand dieses Gutachtens wird dann der passende Pflegegrad festgelegt.
Welche Leistungen gibt es?
Abhängig vom Pflegegrad gibt es verschiedene Leistungen, die Pflegebedürftigen zustehen:
Pflegegeld:
Für Menschen, die von Angehörigen zuhause gepflegt werden, steht monatlich Pflegegeld zur Verfügung.
Pflegesachleistungen:
Für die professionelle Pflege durch ambulante Pflegedienste übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten.
Kurzzeit- und Verhinderungspflege: Wenn pflegende Angehörige vorübergehend verhindert sind, können Pflegebedürftige in Pflegeeinrichtungen untergebracht werden.
Tages- und Nachtpflege:
Pflegebedürftige können in Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen betreut werden, wenn die Pflege zuhause nicht ganztägig gewährleistet ist.
Wohnraumanpassung:
Zuschüsse für den Umbau der Wohnung, z.B. für barrierefreie Bäder oder Treppenlifte, stehen Pflegebedürftigen zu.
Unterstützung für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige leisten oft enorm viel, was sowohl physisch als auch psychisch belastend sein kann. Daher gibt es auch für sie zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten:
Pflegekurse:
Diese helfen Angehörigen, sich auf die Pflegeaufgaben vorzubereiten und diese richtig durchzuführen.
Pflegezeit:
Angehörige können ihre Arbeitszeit reduzieren oder pausieren, um sich um pflegebedürftige Verwandte zu kümmern.
Selbsthilfegruppen und Beratung:
Der Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen oder Beratungsstellen bietet emotionale Unterstützung und wertvolle Informationen.
Fazit: Niemand bleibt allein
Pflegebedürftigkeit ist eine Herausforderung, doch in Deutschland gibt es zahlreiche Angebote und Leistungen, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen unterstützen.
Die Einteilung in Pflegegrade stellt sicher, dass jeder individuell nach seinem Bedarf Hilfe erhält. Ob durch Pflegegeld, ambulante Pflegedienste oder Tagespflege – die Möglichkeiten sind vielfältig.
Es ist wichtig zu wissen, dass niemand diese schwierige Lebensphase allein durchstehen muss. Die richtigen Hilfen können das Leben der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen deutlich erleichtern und wieder mehr Lebensqualität schenken.
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HERZLICHST DEINE TU HUS FAMILIE